
De Ortsbrandmeister leiten die Ortsfeuerwehren. Sie sind im Dienst der Vorgesetzte ihrer Mitglieder. Die Ortsbrandmeister werden im Verhinderungsfalle in allen Dienstobliegenheiten durch die "stellvertretenden Ortsbrandmeister" vertreten. Die Ortsbrandmeister haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die vom Oberbürgermeister erlassene "Dienstanweisung für die Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr" zu beachten.
Die Ortsbrandmeister werden vom Rat der Stadt nach Anhörung des Leiters der Berufsfeuerwehr auf Vorschlag der aktiven Mitglieder der Ortsfeuerwehr für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
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Ortsbrandmeister | stellvertretender Ortsbrandmeister |
Das Ortskommando unterstützt den Ortsbrandmeister bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Dem Ortskommando obliegen auf der Ortsebene teilweise die Aufgaben des Stadtkommandos. Darüber hinaus entscheidet das Ortskommando unter Beachtung der Vorschriften über die Aufnahme eines Bewerbers, der in die Freiwillige Feuerwehr als aktives Mitglied oder als Mitglied in die Jugendabteilung eintreten will, sowie über die Überführung eines aktiven Mitgliedes in die Altersabteilung.
Das Ortskommando besteht aus:
Die für den örtlichen Bereich erforderlichen Führer der taktischen Einheiten (Gruppen- oder Zugführer) werden vom Ortsbrandmeister aus den aktiven Mitgliedern der Ortsfeuerwehr nach deren Anhörung bestellt.
Die Funktionsträger werden vom Ortsbrandmeister aus den aktiven Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr auf Vorschlag der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren in das Ortskommando berufen.
Der Jugendfeuerwehrwarte wird auf Vorschlag der Jugendgruppe für die Dauer von drei Jahren in das Ortskommando berufen.
Der Stadtbrandmeister leitet die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Wolfsburg. Eine vom Oberbürgermeister erlassene "Dienstanweisung für den Stadtbrandmeister/die Stadtbrandmeisterin der Freiwilligen Feuerwehr" regelt seine Aufgaben. Der Stadtbrandmeister wird im Verhinderungsfall in allen Dienstangelegenheiten durch den 1. oder 2. stellvertretenden Stadtbrandmeister vertreten.
Der Stadtbrandmeister wird vom Rat der Stadt nach Anhörung des Leiters der Berufsfeuerwehr auf Vorschlag der 19 Ortsbrandmeister für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
Das Niedersächsischen Brandschutzgesetz spricht nicht vom Stadtbrandmeister, sondern vom Gemeindebrandmeister.
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Gemeinde- bzw. Stadtbrandmeister | stellvertretender Gemeinde- bzw. Stadtbrandmeister |
Das Stadtkommando unterstützt den Stadtbrandmeister bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Es bereitet insbesondere die Maßnahmen vor, die den unverzüglichen Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr innerhalb der Stadt und auf Anforderung in angrenzenden Gemeinden (Nachbarschaftshilfe) sicherstellen. Dem Stadtkommando obliegen im Rahmen der Unterstützung des Stadtbrandmeisters im einzelnen folgende Aufgaben:
Das Stadtkommando besteht aus:
Der Stadtbrandmeister, der 1. und 2. stellv. Stadtbrandmeister und der Stadt-Feuerwehrbereitschaftsführer werden durch die 19 Ortsbrandmeister und deren Stellvertreter für die Dauer von sechs Jahren gewählt und vom Rat der Stadt Wolfsburg bestätigt.
Der Stadtjugendfeuerwehrwart wird vom Stadtbrandmeister, gemäß der Jugendordnung der Freiwilligen Feuerwehr Wolfsburg, in das Stadtkommando berufen.
Alle weiteren Stadtkommandomitglieder werden auf Vorschlag der 19 Ortsbrandmeister und deren Stellvertreter vom Stadtbrandmeister für jeweils vier Jahre in das Stadtkommando berufen.
Der Leiter der Berufsfeuerwehr und der Kontaktsachbearbeiter Freiwillige Feuerwehr nehmen an den Stadtkommandositzungen mit beratender Stimme teil.
Die Stadt Wolfsburg ist eine kreisfreie Stadt. Somit gibt es in der Freiwilligen Feuerwehr Wolfsburg keine Ämter der Kreisebene, und auch nicht mit dem Titel Kreis...
Da die Stadt Wolfsburg eine Berufsfeuerwehr unterhält, werden die Aufgaben des Kreisbrandmeisters vom Leiter der Berufsfeuerwehr wahrgenommen. Ansonsten würden die Aufgaben dem Gemeinde- bzw. Stadtbrandmeister obliegen.
Im Allgemeinen ist ein Kreisbrandmeister mit der Leitung der Kreisfeuerwehr beauftragt. Er ist im Dienst Vorgesetzter ihrer Mitglieder. Der Kreisbrandmeister ist in seinem Kommandobereich für die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistungen verantwortlich. Insbesondere obliegt ihm die Leitung die Leitung des Einsatzes der Kreisfeuerwehr. Er wird im Verhinderungsfalle durch den stellvertretenden Kreisbrandmeister vertreten.
Werden Landkreise in Brandschutzabschnitte unterteilt, so ist für jeden dieser Abschnitte ein Abschnittsleiter Freiwillige Feuerwehren zu berufen. Er ist im Dienst Vorgesetzter der Mitglieder der Feuerwehren des Abschnittes. Der Abschnittsleiter ist dem Kreisbrandmeister gegenüber für die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistungen in seinem Brandschutzabschnitt verantwortlich. Darüber hinaus leitet er die Kreisfeuerwehrbereitschaft seines Abschnittes. Er wird im Verhinderungsfall durch den stellvertretenden Abschnittsleiter vertreten.
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Kreisbrandmeister oder Gemeindebrandmeister in kreisfreien Städten ohne Berufsfeuerwehr | stellvertretender Kreisbrandmeister oder stellvertretender Gemeindebrandmeister in kreisfreien Städten ohne Berufsfeuerwehr |
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Abschnittsleiter | stellvertretender Abschnittsleiter |
Die RBM sind Mitarbeiter in dem für die Brandschutzaufgaben zuständigen Dezernat der Polizeidirektion. Sie werden auf Vorschlag der Kreisbrandmeister und der Abschnittsleiter Freiwilliger Feuerwehren des jeweiligen Aufsichtsbereiches für die Dauer von sechs Jahren als unmittelbare Landesbeamte in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

Regierungsbrandmeister
Der Landesbranddirektor ist im Innenministerium Leiter des Referates Brandschutz und zugleich ständiger Vertreter des Präsidenten des Landespräsidiums für Polizei, Brand- und Katastrophenschutz. Er ist zuständig für die Grundsatzangelegenheiten des Brandschutzes, die Aufsicht über die Feuerwehren, die Landesfeuerwehrschulen sowie die technischen Prüfungseinrichtungen des Landes. Zu den weiteren Aufgaben gehören die Mitwirkung bei Angelegenheiten des Katastrophenschutzes und der Zivilen Verteidigung sowie bei technischen Angelegenheiten des vorbeugenden und des abwehrenden Brandschutzes.

Landesbranddirektor