
Der Erste-Hilfe-Lehrgang findet am Wochenende vor dem Lehrgang Truppmann-Ausbildung Teil 1 statt. Erste-Hilfe-Kenntnisse sind neben der Feuerwehrtechnik unverzichtbare Grundlage, und deshalb Bestandteil der gesetzlich vorgeschriebenen Gesamtausbildung von aktiven Feuerwehrmitgliedern.
Der Feuerwehrangehörige soll in der Lage sein bei Brandeinsätzen mit Menschenrettung oder Verkehrsunfällen mit Personenschäden die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes mit lebensrettenden Sofortmaßnahmen zu überbrücken.
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