
Um sich an Einsatzstellen gegen Sauerstoffmangel und Atemgifte schützen zu können, setzt die Feuerwehr Atemschutzgeräte ein. Wegen der hohen körperlichen Belastung muß sich jeder Atemschutzgeräteträger vor seiner Ausbildung, und später in regelmäßigen Abständen, einer arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchung (G 26/3) unterziehen.
Im AGT-Lehrgang erwirbt der Teilnehmer in der theoretischen Ausbildung das erforderliche Fachwissen über die Atmung, Atemgifte, Einsatzgrundsätze sowie die umfangreiche Gerätetechnik. In der praktischen Ausbildung werden die Teilnehmer sowohl körperlich als auch seelisch stark gefordert. Neben Übungen in der Atemschutzübungsanlage werden Such- und Orientierungsübungen ohne Sicht durchgeführt.
Grundlage der Ausbildung ist Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) 7.
Themenschwerpunkte: